Hast du schon deine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder auch ein Testament gemacht? Im Blick auf alleinlebende Menschen sind mir noch weitere Fragen wichtig geworden, die in Teil 1 samt Checkliste zu finden sind.
Ich bin keine Juristin, aber aus eigenem Erleben dazu gekommen, mich mit diesen Fragen zu beschäftigen: Nach dem Unfall meiner Mutter wurden wir vor die Entscheidung gestellt, ob Geräte abgestellt werden sollen und ob eine Organspende in ihrem Sinne gewesen wäre. Beim Vater hatten wir im Vorfeld sehr auf Vorsorgevollmacht gedrängt und waren als Geschwister dadurch handlungsfähig, als ihn Schlaganfälle, Krebs und Demenz trafen.
Nun könnte ich als Christ sagen: Gott wird schon für mich sorgen – aber Psalm 90,12 mahnt: Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden. Das bedeutet für mich: Gott hat uns auch Verantwortung gegeben. Und es ist für alle Beteiligten eine große Entlastung, wenn vorgesorgt ist. Dank der Bankvollmacht meines Vaters konnte ich versicherungsrechtliche und finanzielle Belange regeln, und er musste sich keine Gedanken machen.
Ich weiß von einigen Menschen, die bereits alle notwendigen Papiere vorbereitet haben – einschließlich Vorüberlegungen zur eigenen Bestattung. Zur Vorsorge gehören:
- Vorsorgevollmacht (VoVo), evtl. außerdem Bankvollmacht
Mit einer VoVo wird ein anderer Mensch beauftragt, im Notfall, also eigener Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit, für einen zu entscheiden, zum Beispiel gegenüber Ämtern oder im Krankenhaus. Die genauen Aufgaben des Bevollmächtigten werden in der VoVo festgelegt.
- Betreuungsverfügung
Man kann für den Notfall auch jemanden als Betreuer festlegen. Dieser wird dann vom Gericht beauftragt und unterliegt dessen Kontrolle. Es ist auch möglich zu verfügen, dass ein Betreuer einer bestimmten Organisation eingesetzt werden soll. Das ist wichtig, wenn es auch um Überzeugungsfragen geht und wenn es keine Privatperson gibt, zu der ein so großes Vertrauensverhältnis besteht.
- Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung wird festgelegt, wie man medizinisch versorgt werden möchte. Hier sollten auch eigene Überzeugungen formuliert werden – auf keinen Fall einfach nur ein Formular zum Ankreuzen benutzen!
- Testament
Mit dem Testament lässt sich regeln, was mit dem Vermögen nach dem Tod passiert. Es muss handschriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben und mit Datum versehen werden. Oder man erstellt einen notariellen Erbvertrag. Ohne irgendeine Regelung tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
- Digitaler Nachlass
Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) auf Stick speichern und an eine Vertrauensperson mit Löschauftrag geben.
- Sofern minderjährige Kinder da sind, ist eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll.
- Bestattungsvorsorge
Wie man wo bestattet werden möchte, kann man vertraglich mit einem Bestatter festlegen und bezahlen. Oder man hinterlegt die eigenen Vorüberlegungen oder auch Festlegungen (Bestattungsform, Grabstätte, Texte, Lieder, Traueranzeige, Gästeliste) schriftlich.
- Entscheidung zur Organspende
Den Organspende-Ausweis (Ja/Nein) sollte man immer bei sich haben, er ist jederzeit änderbar. Dabei sollte der Zusammenhang mit der Patienten-Verfügung beachtet werden. Auch sollte die aktuelle Diskussion im Blick bleiben.
Es ist so wichtig, dass wir uns mal Zeit nehmen und dieses Projekt angehen, auch wenn es mühsam ist.
Die notwendigen Schritte tun
Geh Schritt für Schritt vor und lege zuhause einen leicht auffindbaren Ordner mit den Dokumenten an.
- Beginn‘ mit der Vorsorgevollmacht! Überlege, zu wem du das nötige Vertrauen hast, erfrage Bereitschaft und rede mit demjenigen Klartext zu deinen Vorstellungen. Lass die VoVo evtl. registrieren.
- Setz‘ dich in Ruhe mit der Patientenverfügung auseinander – am besten an Hand von Textbausteinen, die Hilfestellung geben, welche Präferenz man für sich selber hat. Überlege, zu wem du das entsprechende Vertrauen hast, erfrage Bereitschaft und rede mit ihm/ihr Klartext. Die PV mit dem Hausarzt durchsprechen, sich beraten lassen und sie evtl. auch registrieren lassen.
Informiere die Angehörigen oder Freunde, was wo vorliegt und ermögliche Rückfragen. Händige Angehörigen, Bevollmächtigen oder (nach Rücksprache) auch dem Hausarzt Kopien aus. Hab immer einen Hinweis auf Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Ansprechpartner bei dir – zum Beispiel im Portemonnaie. Auch wenn‘s schwerfällt: anpacken!
Mehr Informationen zu Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung haben wir im Download eingestellt.
Sibylle Schmelz wird voraussichtlich beim Festival für Singles im Herbst das Thema in einem Workshop vertiefen. Hast du dich schon angemeldet?












